1. Nenntragfähigkeit: bezieht sich auf das maximale Gewicht, das der Gabelstapler heben kann, wenn der Schwerpunkt der Ladung auf der Gabel im angegebenen Lastschwerpunktabstand liegt. (Einheit: kg)
2. Lastschwerpunktabstand: Bezieht sich auf den angegebenen Abstand vom Schwerpunkt der Ladung bis zum vorderen Ende des vertikalen Abschnitts der Gabel.
Nationale Vorschriften: 400 mm, wenn Q (bedeutet die Tragfähigkeit) < 1 t; 500 mm, wenn 1 kleiner oder gleich Q < 5 ist;
600 mm, wenn 5 kleiner oder gleich Q kleiner oder gleich 10; 900 mm, wenn 12 kleiner oder gleich Q kleiner oder gleich 18; 1250 mm, wenn 20 kleiner oder gleich Q kleiner oder gleich 42.
3. Maximale Hubhöhe: bezieht sich auf die maximale Höhe, die die Gabel heben kann, wenn der Gabelstapler auf einem horizontalen und festen Boden steht, der Mast vertikal steht und das Nennhubgewicht der Ladung trägt – der vertikale Abstand von der oberen Ebene der Gabel zum Boden.
4. Freie Hubhöhe: Bezieht sich auf die maximale Höhe, die die Gabel vom Boden anheben kann, wenn die Masthöhe unverändert bleibt.
5. Minimaler Wenderadius: Bezieht sich auf den Abstand zwischen der momentanen Mitte des Gabelstaplers und der äußersten Seite der Fahrzeugkarosserie, wenn das Lenkrad des Gabelstaplers in die äußerste Position gedreht wird und mit der niedrigsten stabilen Geschwindigkeit dreht.
6. Mastneigungswinkel: bezieht sich auf den maximalen Winkel, den der Mast eines unbeladenen Gabelstaplers aus seiner vertikalen Position nach vorne oder hinten neigen kann.
7. Radstand: Der vertikale Abstand von der Mitte der Vorderachse zur Mitte der Hinterachse
Nov 16, 2024
Gabelstapler-Terminologie
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